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LG Darmstadt, 02.06.2021 - 12 O 8/21 |
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- BGH, 04.02.1972 - I ZR 104/70
Auszug aus LG Darmstadt, 02.06.2021 - 12 O 8/21
Das Ausübungsverbot erfasst daher bei der im Hinblick auf die Verbürgung der Berufsfreiheit in Art. 12 Abs. 1 GG gebotenen restriktiven Auslegung der Vorschrift allein solche Tätigkeiten, die sich auf die unmittelbare Beratung oder Behandlung von Patienten auf dem Gebiet des Heilpraktikerwesens beziehen und die zudem ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und gesundheitliche Schädigungen zur Folge haben können (vergleiche BGH, Urteil vom 04.02.1972, I ZR 104/70).